B+ G berät Sie kompetent, Ihr MBW-Konzept im Einklang mit der Gesetzgebung und den zuständigen Behörden umzusetzen.
Ausbruchmaterialien gelten rechtlich gesehen als Abfälle (USG Art.7-6), da sie nicht zum Zweck der Nutzung abgebaut werden.
Bereits im Umweltschutzgesetz ist definiert, dass der Verursacher für deren Entsorgung verantwortlich ist. Konkret bedeutet dies: Die Entsorgung der Abfälle umfasst ihre Verwertung oder Ablagerung sowie die Vorstufen Sammlung, Beförderung, Zwischenlagerung und Behandlung. Als Behandlung gilt jede physikalische, chemische oder biologische Veränderung der Abfälle (USG Art.7-6bis).
Im USG ist auch die Verwertungspflicht gegeben, wenn dies wirtschaftlich tragbar ist und die Umwelt weniger belastet als eine andere Entsorgung und die Herstellung neuer Produkte (USG Art. 30d).
Der Bauherr ist in jedem Fall verpflichtet die Verwertungsmöglichkeiten seine Ausbruchmaterials zu prüfen.
Ab 2016 ist die nicht ganz umstrittene VVEA in Kraft, welche die TVA ablöst. Hinsichtlich der Materialbewirtschaftung stellt die aktuelle Fassung ein Rückschritt gegenüber der TVA dar. Im Gegensatz zur TVA gilt in der VVEA für "unverschmutztes" Ausbruchmaterial eine Nulltoleranz für Schadstoffe. Aubruchmaterial kann somit kaum in die beste Deponieklasse vom Typ A deponiert werden, da immer ein Schadstoff nachgewiesen werden kann, der über der Nachweisgrenze liegen wird.
Wir hoffen, dass diese Nulltoleranz-Politik in den Vollzugshilfen der VVEA in eine praxistaugliche Lösung endet und dass der Deponietyp A ebenfalls minimale Grenzwerte für die oben erwähnten Schadstoffe zulässt.....
Im Zusammenhang mit einem Materialbewirtschaftungskonzept und der Verwertung von Ausbruch- und Recyclingmaterialien sind folgende Gesetze, Verordnungen und Richtlinien massgebend:
Brenner Basistunnel, ein weiteres Jahrhundertprojekt an welchem B+ G mitarbeiten darf! Wir unterstützen die ARGE H51 im Bereich Materialbewirtschaftung.
Der Gletschgarten Luzern plant für das Projekt "FELS" das Ausbruchmaterial zu verwerten. B+ G klärt ab, ob sich der Fels für die Herstellung von Gesteinskörnungen für Beton eignet.
[Bilder:http://www.projekt-fels.ch/bilder/]
Der Gletschergarten gehört zu den 20 bestbesuchten Museen der Schweiz. Der Eigenfinanzierungsgrad bewegt sich dank hohem Publikumszuspruch über 96 Prozent. Damit das Museum weiterhin attraktiv für die Gäste aus Nah und Fern ist, muss der Gletschergarten in die Zukunft investieren. Dieser Grundgedanke prägte die Präsidentschaft von Madlena Cavelti Hammer 2003-2016. Unter ihrer Führung evaluierte die Stiftung richtungsweisende Massnahmen und entschied sich für eine Gesamterneuerung der Anlagen. Seit 2010 verfolgt die Stiftung die Idee der Museumsentwicklung im Fels. Das Projekt wurde zusammen mit dem renommierten Architekturbüro Miller/Maranta, Basel, entwickelt und baut auf drei Säulen:
[Text: Gletschergarten Luzern]
Albula II
B+ G berät die ARGE NAT II im Bereich Materialbewirtschaftung und Betontechnologie. Das geschichtsträchtige Kieswerk vom Projekt AlpTransit Sedrun wurde nach kompletter Revision in Preda zu neuem Leben erweckt. Seit dem 4. Oktober 2016 produziert die Anlage wieder Kies uns Sand.....
Schauen Sie sich die Baustelle Preda 360° an!
Es ist vollbracht: Der Durchstich erfolgte am 2. Oktober 1018!
ASTRA: Gotthard Strassentunnel 2. Röhre
Das B+ G hat im Rahmen der Erarbeitung des Ausführungsprojektes am 3. Mai 2016 den Auftrag zur Abklärung der technischen Eignung des Ausbruchmaterials und zur Beurteilung der Fräsbarkeit erhalten. Zu diesem Zweck werden Sondierbohrungen aus dem Sicherheitstollen durchgeführt. Die Bohrkerne wurden gezogen und werden zurzeit analysiert.